1. Historische und Ethische Aspekte tiergestützter Arbeit

 

Unter tiergestützter Arbeit, Pädagogik bzw. Therapie werden alternative Maßnahmen zum Erreichen bestimmter Ziele, z.B. Lernziele oder Verhaltensänderungen, oder zur Heilung oder Linderung von Beschwerden zusammengefasst. Es handelt sich meist um ergänzende Aktivitäten, die unspezifisch oder gezielt bestimmte Effekte hervorrufen sollen. Eingesetzt werden die verschiedensten Tiere von Delfin bis zum Insekt, nach Möglichkeit so naturnah wie möglich, um die natürlichen Verhaltens- und Reaktionsweisen der Tiere und die wohltuenden Einflüsse der Natur auszunutzen.

 

Der Einsatz von Tieren in der Behandlung von Menschen mit körperlichen oder seelischen Problemen ist schon seit vielen Jahrhunderten gang und gäbe, wird aber erst seit neuerem systematisch erforscht und angewendet. Sieht man im Internet nach, z.B. unter Wikipedia oder lernen-mit-tieren.de, so findet man, dass schon im 8. Jahrhundert nach Christus in Belgien Tiere verwendet wurden zur so genannten Therapie naturelle. 1792 gründete W. Tuke  in England den York Retreat, eine Einrichtung zur Betreuung Geisteskranker mit Kleingärten und Tierhaltung. 1876 wurden in Bethel bei Bielefeld die Bodelschwingh´schen Anstalten gegründet, ursprünglich als Wohn- und Behandlungseinrichtung für Behinderte, inzwischen zum Behandlungszentrum unter anderem für Epilepsiekranke und für fast alle psychosozialen und therapeutischen Belange ausgebaut. Tiere wurden dienten hier von Anfang an  zur Verbesserung der Befindlichkeit der Bewohner bzw. Patienten.

 

Systematisch dokumentiert wurde der Einsatz von Tieren zum ersten Mal 1942 in New York bei der Behandlung von körperlich und seelisch traumatisierten Kriegsveteranen. 1944 beschäftigte sich James Brossard erstmals mit dem therapeutischen Nutzen von Tieren. 1947 wurde bei New York von Sam Ross die „Green Chimneys Farm“ gegründet, wo bis heute Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemen erfolgreich tiergestützt behandelt werden (Beetz).

 

Viele der alten, großen „Irrenanstalten“ in Deutschland hatten bis in die Nachkriegszeit eine eigene Landwirtschaft, in der Patienten, damals noch oftmals Langzeitinsassen, zur Arbeitstherapie eingesetzt wurden. Mit dem Aufkommen der Neuroleptika und anderen Psychopharmaka in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts und der verschiedenen Psychiatriereformen wurden diese eigentlich sehr guten ergänzenden Maßnahmen und besonders die Tierhaltung abgeschafft oder auf die Mitarbeit in einer Gärtnerei reduziert.

 

Im Strafvollzug werden seit 1981 systematisch Tiere zur Resozialisierung gehalten und zum Teil von Strafgefangenen ausgebildet, z.B. im Prison Pet Partnership Program (Gusella).

 

Seit 1962 wurden Tiere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie systematisch beforscht durch Boris Lewinson, seit 1977 auch in der Erwachsenen-Psychiatrie, z.B. durch die Ende der 70er Jahre gegründeten Einrichtungen Delta Foundation, Institut für interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung und Group for the Study of Human-Companion-Animal-Bond. 1983 wurde die erste Studie veröffentlicht (Friedmann et al., Besitz eines Heimtieres hat krankheitspräventive Wirkung).

 

 

1990 wurde mit der IAHAIO (International Association of Human-Animal-Interaction Organisations) ein Dachverband von inzwischen über 20 Organisationen gegründet zur Erforschung von Mensch-Tier-Interaktionen besonders zwischen Menschen und ihren Heimtieren. Schwerpunkte sind die verantwortungsbewusste Haltung und Pflege von Heimtieren, die Analyse des täglichen Zusammenlebens, die Erarbeitung von Lehrmitteln für die Primarschule sowie Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung. Regelmäßige internationale Kongresse und Konferenzen runden das Bild ab. Die Arbeit der IAHAIO beruht auf dem Grundsatz, dass niemandem das Recht auf Umgang mit Tieren verwehrt werden darf.

 

Abgesehen davon, dass nur artgerecht gehaltene Tiere für ein tiergestütztes Arbeiten eine  ausreichende körperliche und seelische Gesundheit mitbringen, um den Einsatz für Mensch und Tier weitgehend ungefährlich gestalten zu können, zeigen auch nur solche Tiere das notwendige breite Spektrum an natürlichen Verhaltensweisen. Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, seinen tierischen „Mitarbeitern“ optimale Arbeits- und Lebensbedingungen zu bieten und  sie nicht wie eine Maschine auszubeuten. Verschiedene ethisch-philosophische Betrachtungen (z.B. Blavatsky, Irvine) legen den Schluss nahe, dass Tiere wie wir Menschen eine Seele und ein Selbst haben und daher auch Anspruch auf eine respektvolle und achtsame Behandlung. Weil sich Privatleute am Vorgehen professioneller Tierhalter und deren Umgang mit ihren Tieren orientieren, nehmen Anbieter von tiergestützter Arbeit eine Vorbildfunktion ein. Die Klienten können dabei als Multiplikatoren für eine ethisch vertretbare Haltung von Haus- und Nutztieren dienen.

 

Das Tierschutzgesetz bildet lediglich die Basis, legt aber oft nur Minimalstandards für die Tierhaltung fest. Man denke nur an die tierschutzgerechte Massentierhaltung in der Schweine- oder Eierproduktion, die mit artgerechter Umgebung sehr wenig zu tun hat. So gehaltene Tiere zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten, sind scheu und wenig stresstolerant, wodurch sie gefährlich werden können, und haben jedenfalls kaum ein positives Bild vom Menschen. Erfolgreiche Mensch-Tier-Interaktionen können mit derartigen Tieren nicht stattfinden.

 

Vielmehr benötigen wir in der tiergestützten Arbeit  Mitarbeiter, für die Menschen positiv besetzt sind, die an Menschen offen und freundlich herangehen, und die eine vertrauensvolle, sichere Beziehung zu ihrem Halter haben. Dafür ist eine artgerechte Haltung in einer freundlichen und emotional zugewandten Atmosphäre mit intensiver gemeinsamer Arbeit und Vorbereitung auf den Einsatz notwendig. Bedürfnisse und Ansprüche der Tiere müssen geachtet werden. Genaueres zu den Haltungsbedingungen und zur Ausbildung der von uns eingesetzten Tiere findet sich unter Punkt 4.

 

Wichtig ist auch die Tagesform des Tieres. Auch ein hoch motiviertes, fleißiges Tier hat seine Belastungsgrenzen und braucht seine Pausen. Dass ein krankes Tier nicht eingesetzt wird, versteht sich von selbst, aber auch ein Tier in schlechter Tagesform sollte von der Arbeit verschont bleiben und sich ausruhen dürfen. Um Überlastung zu vermeiden, können Häufigkeit und Dauer der Einsätze sowie freie Tage von Anfang an festgelegt werden.

 

Den gleichen Respekt wie den Tieren gegenüber ist man natürlich auch seinen Klienten schuldig. Hierzu gehört, dass man Klienten keinen unnötigen Gefahren aussetzt, sie weder körperlich noch seelisch schädigt. Das bedeutet, dass Tiere, deren Ausbildung, die Ausrüstung und die Örtlichkeit zur Begegnung für den intendierten Zweck geeignet und in optimalem

 

Zustand sind (siehe z.B. Punkte 6. und 7.), und genügend Helfer vorhanden sind, um sich sowohl um Klienten als auch um die Tiere zu kümmern und das Befinden aller Beteiligter im Auge zu haben.

 

Den Klienten ist unbedingt freizustellen, ob sie überhaupt Kontakt zum Tier wünschen. Auch bei den Fragen, welches Tier es sein soll und wie der Kontakt gestaltet wird, sind Wünsche und Vorstellungen des Klienten zu berücksichtigen, auch wenn es manchmal therapeutische Gründe für ein anderes Vorgehen geben mag. Dann ist aber das Vorgehen für den Klienten transparent zu gestalten. Als Beispiel mag hier die Angstbehandlung dienen, bei der Klienten nach Absprache, unter Aufsicht und im therapeutischen Kontext Dinge tun, vor denen sie eigentlich zurückscheuen.

 

Gesundheitliche Einschränkungen für einen Tierkontakt müssen beachtet werden, z.B. Allergien, Immundefekte, chronische Haut- und Atemwegserkrankungen, motorische Einschränkungen und vieles mehr. Bei unbedingtem Wunsch nach Tierkontakt lässt sich oft in Absprache mit dem behandelnden Arzt ein Kompromiss finden, wie sowohl der Erkrankung als auch dem Wunsch nach Tierkontakt Rechnung getragen werden können.

 

Wie bei den Tieren ist auch die Tagesform des Klienten wichtig. Daher sollte vor dem Einsatz eine Rücksprache mit Betreuungspersonen möglich sein, um den Tierkontakt gegebenenfalls zu modifizieren und den Bedürfnissen anpassen zu können.

 

Bei der Auswahl der durchgeführten Aktivität ist darauf zu achten, dass weder Klient noch Tier dabei überfordert werden. So ist z.B. für das Sitzen auf dem Pferderücken eine gewisse Rumpfstabilität notwendig. Ein Pferd darf durch ein zu großes Reitergewicht nicht belastet werden.

 

Eine anschließende Aufarbeitung mit Dokumentation von Zielen, Verlauf der Aktivität, Reaktionen von Klienten und Tieren, Beobachtungen geeigneter und ungeeigneter Mensch-Tier-Paarungen gehört ebenfalls zu einem achtsamen Umgang mit den Tieren und den Klienten.