
1.
Historische und Ethische Aspekte tiergestützter Arbeit
Unter tiergestützter
Arbeit, Pädagogik bzw. Therapie werden alternative Maßnahmen zum Erreichen
bestimmter Ziele, z.B. Lernziele oder Verhaltensänderungen, oder zur Heilung
oder Linderung von Beschwerden zusammengefasst. Es handelt sich meist um ergänzende
Aktivitäten, die unspezifisch oder gezielt bestimmte Effekte hervorrufen
sollen. Eingesetzt werden die verschiedensten Tiere von Delfin bis zum Insekt,
nach Möglichkeit so naturnah wie möglich, um die natürlichen Verhaltens- und
Reaktionsweisen der Tiere und die wohltuenden Einflüsse der Natur auszunutzen.
Der Einsatz von Tieren in
der Behandlung von Menschen mit körperlichen oder seelischen Problemen ist
schon seit vielen Jahrhunderten gang und gäbe, wird aber erst seit neuerem
systematisch erforscht und angewendet. Sieht man im Internet nach, z.B. unter
Wikipedia oder
lernen-mit-tieren.de, so findet man, dass schon im 8.
Jahrhundert nach Christus in Belgien Tiere verwendet wurden zur so genannten
Therapie naturelle. 1792 gründete W. Tuke in
England den York Retreat, eine Einrichtung zur Betreuung Geisteskranker mit
Kleingärten und Tierhaltung. 1876 wurden in Bethel bei Bielefeld die
Bodelschwingh´schen Anstalten gegründet, ursprünglich als Wohn- und
Behandlungseinrichtung für Behinderte, inzwischen zum Behandlungszentrum unter
anderem für Epilepsiekranke und für fast alle psychosozialen und
therapeutischen Belange ausgebaut. Tiere wurden dienten hier von Anfang an
zur Verbesserung der Befindlichkeit der Bewohner bzw. Patienten.
Systematisch dokumentiert
wurde der Einsatz von Tieren zum ersten Mal 1942 in New York bei der Behandlung
von körperlich und seelisch traumatisierten Kriegsveteranen. 1944 beschäftigte
sich James Brossard erstmals mit dem therapeutischen Nutzen von Tieren. 1947
wurde bei New York von Sam Ross die „Green Chimneys Farm“ gegründet, wo bis
heute Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemen erfolgreich tiergestützt
behandelt werden (Beetz).
Viele der alten, großen
„Irrenanstalten“ in Deutschland hatten bis in die Nachkriegszeit eine eigene
Landwirtschaft, in der Patienten, damals noch oftmals Langzeitinsassen, zur
Arbeitstherapie eingesetzt wurden. Mit dem Aufkommen der Neuroleptika und
anderen Psychopharmaka in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen
Jahrhunderts und der verschiedenen Psychiatriereformen wurden diese eigentlich
sehr guten ergänzenden Maßnahmen und besonders die Tierhaltung abgeschafft
oder auf die Mitarbeit in einer Gärtnerei reduziert.
Im Strafvollzug werden seit
1981 systematisch Tiere zur Resozialisierung gehalten und zum Teil von
Strafgefangenen ausgebildet, z.B. im Prison Pet Partnership Program (Gusella).
Seit 1962 wurden Tiere in
der Kinder- und Jugendpsychiatrie systematisch beforscht durch Boris Lewinson,
seit 1977 auch in der Erwachsenen-Psychiatrie, z.B. durch die Ende der 70er
Jahre gegründeten Einrichtungen Delta Foundation, Institut für interdisziplinäre
Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung und Group for the Study of
Human-Companion-Animal-Bond. 1983 wurde die erste Studie veröffentlicht
(Friedmann et al., Besitz eines Heimtieres hat krankheitspräventive Wirkung).
1990 wurde mit der IAHAIO
(International Association of Human-Animal-Interaction Organisations) ein
Dachverband von inzwischen über 20 Organisationen gegründet zur Erforschung
von Mensch-Tier-Interaktionen besonders zwischen Menschen und ihren Heimtieren.
Schwerpunkte sind die verantwortungsbewusste Haltung und Pflege von Heimtieren,
die Analyse des täglichen Zusammenlebens, die Erarbeitung von Lehrmitteln für
die Primarschule sowie Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung. Regelmäßige
internationale Kongresse und Konferenzen runden das Bild ab. Die Arbeit der
IAHAIO beruht auf dem Grundsatz, dass niemandem das Recht auf Umgang mit Tieren
verwehrt werden darf.
Abgesehen davon, dass nur
artgerecht gehaltene Tiere für ein tiergestütztes Arbeiten eine
ausreichende körperliche und seelische Gesundheit mitbringen, um den
Einsatz für Mensch und Tier weitgehend ungefährlich gestalten zu können,
zeigen auch nur solche Tiere das notwendige breite Spektrum an natürlichen
Verhaltensweisen. Darüber hinaus sollte es selbstverständlich sein, seinen
tierischen „Mitarbeitern“ optimale Arbeits- und Lebensbedingungen zu bieten
und sie nicht wie eine Maschine
auszubeuten. Verschiedene ethisch-philosophische Betrachtungen (z.B. Blavatsky,
Irvine) legen den Schluss nahe, dass Tiere wie wir Menschen eine Seele und ein
Selbst haben und daher auch Anspruch auf eine respektvolle und achtsame
Behandlung. Weil sich Privatleute am Vorgehen professioneller Tierhalter und
deren Umgang mit ihren Tieren orientieren, nehmen Anbieter von tiergestützter
Arbeit eine Vorbildfunktion ein. Die Klienten können dabei als Multiplikatoren
für eine ethisch vertretbare Haltung von Haus- und Nutztieren dienen.
Das Tierschutzgesetz bildet
lediglich die Basis, legt aber oft nur Minimalstandards für die Tierhaltung
fest. Man denke nur an die tierschutzgerechte Massentierhaltung in der Schweine-
oder Eierproduktion, die mit artgerechter Umgebung sehr wenig zu tun hat. So
gehaltene Tiere zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten, sind scheu und wenig
stresstolerant, wodurch sie gefährlich werden können, und haben jedenfalls
kaum ein positives Bild vom Menschen. Erfolgreiche Mensch-Tier-Interaktionen können
mit derartigen Tieren nicht stattfinden.
Vielmehr benötigen wir in
der tiergestützten Arbeit Mitarbeiter,
für die Menschen positiv besetzt sind, die an Menschen offen und freundlich
herangehen, und die eine vertrauensvolle, sichere Beziehung zu ihrem Halter
haben. Dafür ist eine artgerechte Haltung in einer freundlichen und emotional
zugewandten Atmosphäre mit intensiver gemeinsamer Arbeit und Vorbereitung auf
den Einsatz notwendig. Bedürfnisse und Ansprüche der Tiere müssen geachtet
werden. Genaueres zu den Haltungsbedingungen und zur Ausbildung der von uns
eingesetzten Tiere findet sich unter Punkt 4.
Wichtig ist auch die
Tagesform des Tieres. Auch ein hoch motiviertes, fleißiges Tier hat seine
Belastungsgrenzen und braucht seine Pausen. Dass ein krankes Tier nicht
eingesetzt wird, versteht sich von selbst, aber auch ein Tier in schlechter
Tagesform sollte von der Arbeit verschont bleiben und sich ausruhen dürfen. Um
Überlastung zu vermeiden, können Häufigkeit und Dauer der Einsätze sowie
freie Tage von Anfang an festgelegt werden.
Den gleichen Respekt wie den
Tieren gegenüber ist man natürlich auch seinen Klienten schuldig. Hierzu gehört,
dass man Klienten keinen unnötigen Gefahren aussetzt, sie weder körperlich
noch seelisch schädigt. Das bedeutet, dass Tiere, deren Ausbildung, die Ausrüstung
und die Örtlichkeit zur Begegnung für den intendierten Zweck geeignet und in
optimalem
Zustand sind (siehe z.B.
Punkte 6. und 7.), und genügend Helfer vorhanden sind, um sich sowohl um
Klienten als auch um die Tiere zu kümmern und das Befinden aller Beteiligter im
Auge zu haben.
Den Klienten ist unbedingt
freizustellen, ob sie überhaupt Kontakt zum Tier wünschen. Auch bei den
Fragen, welches Tier es sein soll und wie der Kontakt gestaltet wird, sind Wünsche
und Vorstellungen des Klienten zu berücksichtigen, auch wenn es manchmal
therapeutische Gründe für ein anderes Vorgehen geben mag. Dann ist aber das
Vorgehen für den Klienten transparent zu gestalten. Als Beispiel mag hier die
Angstbehandlung dienen, bei der Klienten nach Absprache, unter Aufsicht und im
therapeutischen Kontext Dinge tun, vor denen sie eigentlich zurückscheuen.
Gesundheitliche Einschränkungen
für einen Tierkontakt müssen beachtet werden, z.B. Allergien, Immundefekte,
chronische Haut- und Atemwegserkrankungen, motorische Einschränkungen und
vieles mehr. Bei unbedingtem Wunsch nach Tierkontakt lässt sich oft in
Absprache mit dem behandelnden Arzt ein Kompromiss finden, wie sowohl der
Erkrankung als auch dem Wunsch nach Tierkontakt Rechnung getragen werden können.
Wie bei den Tieren ist auch
die Tagesform des Klienten wichtig. Daher sollte vor dem Einsatz eine Rücksprache
mit Betreuungspersonen möglich sein, um den Tierkontakt gegebenenfalls zu
modifizieren und den Bedürfnissen anpassen zu können.
Bei der Auswahl der durchgeführten
Aktivität ist darauf zu achten, dass weder Klient noch Tier dabei überfordert
werden. So ist z.B. für das Sitzen auf dem Pferderücken eine gewisse
Rumpfstabilität notwendig. Ein Pferd darf durch ein zu großes Reitergewicht
nicht belastet werden.
Eine anschließende
Aufarbeitung mit Dokumentation von Zielen, Verlauf der Aktivität, Reaktionen
von Klienten und Tieren, Beobachtungen geeigneter und ungeeigneter
Mensch-Tier-Paarungen gehört ebenfalls zu einem achtsamen Umgang mit den Tieren
und den Klienten.
